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Kartenterminal für alpitronic Hypercharger 

Bezahllösungen von CONNECT für Ladestationen

Detailansicht alpitronic Kartenterinal

Gesetzliche Notwendigkeit

Vorgaben aus der Ladesäulenverordnung (LSV)

Die Ladesäulenverordnung (LSV) bestimmt, dass Kartenterminals ab 01.07.23 in Deutschland an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit Abrechnung als technische Mindestanforderung bei den Zahlungsoptionen Pflicht werden. Dabei gilt jedoch ein Bestandsschutz für alle Ladestationen mit Inbetriebnahme bis einschließlich 30.06.23, wodurch eine Nachrüstung bestehender Ladestationen freiwillig ist.
Konkret gilt, dass ein einheitliches Bezahlsystem als Debit- und Kreditkartensystem kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation angeboten werden muss. Dies beinhaltet auch ein integriertes PIN-Pad zur direkten PIN-Eingabe im Kartenterminal, um die geltenden Vorschriften bei Zahlung von Beträgen ab 50 Euro erfüllen zu können. Die Mindestanforderung der kontaktlosen Zahlung bestimmt, dass keine Unterstützung von Karten mit Magnetstreifen oder Chip-Kontakt erforderlich ist. (Siehe §4 LSV zum Thema "Punktuelles Aufladen").

Leistungsübersicht

Zuständigkeiten der Vertragpartner


Übersicht der Vertragspartner und ihre Aufgaben


Aufgrund der Vielzahl an involvierten Vertragspartnern ist die jeweilige Leistungserbringung im Rahmen der Installation, Inbetriebnahme und Betriebsführung von Kartenterminals oft unklar. Zwischen Vertragsabschluss zur Belieferung mit Hardware, der Anbindung des Terminals an Netz- und Bezahldienstleister bis hin zur Abrechnungsleistung ggü. Nutzer*innen gilt es folgende Schritte und Verantwortlichkeiten zu beachten und einzuhalten:

*Alle Angebote umfassen den reinen Erwerb des Kartenterminals ohne Installations-, Inbetriebnahme-, Service- und Wartungsleistungen durch CONNECT.

CONNECT Lösung

Kartenterminals für Hypercharger

Seitenansicht Kartenterminal IM30 von CCV zum Bezahlen an Ladestation

Kartenterminal CCV IM30


Lösungsbeschreibung:

  • Abwicklung der Transaktionsvorgänge mit Kreditkarte durch PAYONE (Payment Service Provider [PSP]) 
  • Abwicklung der Transaktionsvorgänge mit Girokarte durch CCV (Payment Service Provider [PSP]) 
  • Netzbetrieb des Kartenterminals durch CCV (Network Service Provider [NSP])
  • Verfügbarkeit: ab Januar 2023 

Technische Details:

  • Bedienoberfläche im Android Look & Feel mit Betriebssystem PayDroid
  • Remote-Zugriff für Konfiguration und Monitoring
  • Akzeptiert alle elektronischen Zahlungsmethoden
  • Vandalismussicher (IK09) sowie wasser- und staubdicht (IP65)
  • NFC, Chipkarten- und Magnetstreifenleser
  • Nach Sicherheitsstandards der PCI PTS zertifiziert

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Kartenterminals


Für die Konfiguration des Terminals durch alpitronic muss zu Produktionsbeginn der Ladestation eine der oben genannten Konfigurationen bestellt werden. Zusätzlich muss die Terminal ID vorliegen, die vom NSP zur Verfügung gestellt wird. Liegt die Terminal ID nicht vor, obliegt die Konfiguration gemäß nachfolgend verlinkter Anleitung dem Kunden bzw. einem beauftragten Elektriker. Wichtig: Die Nachrüstung ist nur durch alpitronic möglich, wofür ein entsprechendes Angebot eingeholt werden muss.

Anleitung IM30 Konfiguration & Inbetriebnahme

Für die Konfiguration des Terminals durch alpitronic muss der Kunde zu Produktionsbeginn der Ladestation eine der oben genannten Konfigurationen bestellen bzw. einen mit dem jeweiligen Terminal kompatiblen PSP und NSP benennen. Zusätzlich muss der Kunde die Terminal ID vorlegen, die vom NSP zur Verfügung gestellt wird. Liegt die Terminal ID nicht vor, obliegt die Konfiguration gemäß nachfolgend verlinkter Anleitung dem Kunden bzw. einem beauftragten Elektriker. 

 Wichtig: Die Nachrüstung ist nur durch alpitronic möglich, wofür ein entsprechendes Angebot eingeholt werden muss. 

In der Regel sind die Hypercharger mit einer Blindklappe für das Terminal neben dem Display vorgerüstet. Sofern das Terminal nicht bereits von alpitronic in den Hypercharger integriert ist, kann es dort entsprechend nachgerüstet werden. Sollte eine Blindklappe nicht vorhanden sein, müssen die Kosten für die Nachrüstung eines Kartenterminals individuell bei alpitronic angefragt werden. Dafür benötigt CONNECT die Seriennummer des Hyperchargers. 

Alle oben genannten Lösungen* können auch über CONNECT als Nachrüstkit bezogen werden. Das Nachrüstkit umfasst alle zur Nachrüstung notwendigen Bauteile. Der Preis für die Nachrüstung selbst variiert je nach Standort des Hyperchargers. Hierzu wird ein separates Angebot bei alpitronic eingeholt. 

 *Alle Angebote umfassen den reinen Erwerb des Kartenterminals ohne Installations-, Inbetriebnahme-, Service- und Wartungsleistungen durch CONNECT.

Die Bezahlung einzelner Ladevorgänge kann per Kreditkarte oder Girokarte am Kartenterminal der jeweiligen Ladestation erfolgen. Eine Bezahlung per Apple Pay und Google Pay ist technisch möglich, muss jedoch vom eingesetzten Payment Service Provider (PSP) des Kunden unterstützt bzw. mit diesem vereinbart werden. Hier ist eine individuelle Prüfung durch den PSP des Kunden notwendig.

Die Preiskonfiguration am Hypercharger wird von alpitronic vorgenommen. Folgende Informationen müssen jedoch vorab dafür an CONNECT übermittelt werden:


Pre-Aut. Amount
Authorisierungsbetrag, Empfehlung: 96,00€
Energy Tarif DCTarif in €/kWh
Energy Tarif AC Tarif in €/kWh, sofern AC-Ladeanschluss vorhanden
Time Tarif DCTarif in €/Min, nicht empfehlenswert
Time Tarif DC
Tarif in €/Min, nicht empfehlenswert
CurrencyWährung
VATSteuersatz
VAT No.Steuernummer des Kunden
Corp. NameFirmenname des Kunden
Corp. AddressFirmenanschrift des Kunden
EOD TimeUhrzeit für Kassenschnitt am Terminal, Empfehlung: 02:00 Uhr

Der Beleg inkl. signierten Messwerten des Ladevorgangs kann kostenfrei vom Nutzer im alpitronic-System hyc.cash unter Angabe der Ladesäulen-ID bzw. des Standorts der Ladestation, dem Datum des Ladevorgangs, und der letzten 4 Ziffern der genutzten Kredit- oder Girokarte abgerufen werden.

Bestandsladeinfrastruktur muss laut Ladesäulenverordnung nicht mit Kartenterminals nachgerüstet werden. Hintergrund ist, dass ein Ladevorgang weiterhin per webbasiertem Direct Payment (via QR-Code) oder mittels Ladevertrag der Nutzers mit einem Elektromobilitätsanbieter (RFID-Ladekarte oder App) gestartet und abgerechnet werden kann.

Aktuell kann CONNECT keine Lösungen für andere Ladestationshersteller anbieten. Sobald die Lösungen der Hersteller marktreif sind und angeboten werden können, wird auf dieser Seite darüber informiert. 

Kleiner Teaser zu dem zeitlichen Horizont von Herstellern, deren Hardware sich im CONNECT Produktportfolio wiederfindet: 

  • KEBA: Lösung soll bis zum 01.07.2023 verfügbar sein.
  • Compleo: Vorstellung der Lösung soll noch in Q4/22 erfolgen.

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